Wohnungseigentumsrecht

Als Wohnungseigentümer sind Sie zusammen mit anderen Wohnungseigentümern durch die Teilungserklärung oder die Gemeinschaftsordnung zu einer Gemeinschaft verbunden. In diesem menschlichen Miteinander sind Konflikte denknotwendig vorprogrammiert.
Ursache ist nicht selten Unsicherheit im rechtlichen Dürfen und Können im Verhältnis der Wohnungseigentümer zueinander, zum Hausverwalter bzw. auch zu den einzelnen Mietern.

Schwerpunktmäßig berate ich Sie zum

  • Erwerb von Wohnungseigentum,

und vertrete Sie bei

  • Streitigkeiten zwischen Eigentümern bzw. mit der Hausverwaltung
  • Anfechtung von Gemeinschaftsbeschlüssen.

Auch kommt es immer wieder vor, dass ein Mitglied der Gemeinschaft seiner Hausgeldzahlung nicht nachkommt. Da die gemeinschaftlichen Kosten für Strom, Wärmeenergie, Abfallentsorgung etc. aber weiterlaufen und von den anderen Mitgliedern insoweit aufgefangen werden müssen, können schnell finanzielle Engpässe entstehen. Schnelles Handeln ist notwendig!
Ich fordere für Sie die rückständigen Hausgelder ein, prüfe weitere mögliche Maßnahmen wie Versorgungssperre und Entziehung des Wohnungseigentums.

Rufen Sie mich an, stellen Sie Ihre Anfrage oder schicken Sie mir das Problem per Fax oder e-Mail!